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Friedhofslinde: Kein Geld vom Landratsamt

18. Februar 2009

Coburg /Großheirath – Die Linde auf dem Friedhof in Großheirath bewegt die Trauergäste wie den Gemeinderat. Der Baum war früher einmal als Naturdenkmal ausgewiesen. Aber das Landratsamt strich ihn aus der Liste. „Wir sind für die Verkehrssicherheit zuständig. Wir müssten die Linde so weit zurückschneiden, dass sie dann kein Naturdenkmal mehr ist“, erklärt Uwe Wolf aus der unteren Naturschutzbehörde das Vorgehen. Die Linde ist ein prächtiger Baum, doch „er steht am falschen Ort“, wie Wolf sagt. Unter ihr laufen die Menschen von und zur Aussegnungshalle. Daher muss der Baum verkehrssicher sein, es dürfen zum Beispiel keine Ästte herunterfallen. Würde die Linde auf einer Wiese stehen, dürfte sie ihre Alterserscheinungen einfach behalten. Der hohle Stamm, in dem auch schon einmal ein Hornissennest war, trägt nicht eben zur Standfestigkeit bei. Der Eigentümer ist für die Sicherheit verantwortlich, im Falle der Linde ist das die Gemeinde Großheirath. „Die Gemeinde kann den Baum fällen oder sanieren, das ist ihre Sache. Es gibt dort keine Baumschutzverordnung“, so Wolf. Der Eigentümer könne selbst entscheiden, wie er handelt, sei aber auch dafür verantwortlich. Plänen, den Baum wieder in die Liste schützenswerter Bäume aufzunehmen, schiebt Wolf einen Riegel vor: „Ich habe das Geld auch nicht, ihn zu sanieren.“

Tim Birkner


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